Audio.Deals ist ein Online-Marktplatz und ist vergleichbar mit dem Anzeigenmarkt in Ihrer Tageszeitung. Bei uns treffen Sie auf ein fachkundiges Publikum, das speziell neue und gebrauchte Musikinstrumente, Studio-, Licht- und Beschallungstechnik anbietet, sucht und findet.
In den meisten Fällen wird nach Interesse der Verkäufer kontaktiert, im besten Fall auch telefonisch und anschließend ein Termin vereinbart bei dem der Gegenstand begutachtet werden kann. Die Abwicklung wird dann entweder bar vollzogen oder auch über gängige Zahlungsmittel wie Paypal.
Persönliche Daten werden dem Kaufinteressenten nicht von Audio.Deals übermittelt, dies sollten die Vertragsparteien unter sich regeln. Je nach Einstellung kann man seine Telefonnummer bei den Anzeigen veröffentlichen, um die Abwicklung zu beschleunigen. Als weitere Option kann man den Verkäufer über eine Mitteilung kontaktieren. Dieser erhält darüber eine Hinweis-E-Mail und kann darauf reagieren.
Sollte Ihnen ein Angebot zu gut erscheinen, vertrauen Sie Ihrem Instinkt. Im besten Fall benachrichtigen Sie uns, damit wir das Angebot prüfen und ggf. entfernen können.
Vertrauen Sie Ihrem Instinkt. Sollte Ihnen bei einer Anfrage etwas seltsam vorkommen, ignorieren Sie diese.
Eine übliche Betrugsmasche findet sich bei vermeintlichen Schnäppchen. Findet man einen Gegenstand, der weit unter dem üblichen Preis angeboten wird und fragt den Verkäufer direkt nach der Bankverbindung, damit man sich dieses sichern kann, wartet man oft vergeblich auf das Eintreffen des Schnäppchens. Seien Sie auch vorsichtig bei Anfragen in sehr schlechtem Deutsch oder Englisch und prüfen Sie immer erst den Geldeingang, wenn Zahlungsnachweise geschickt wurden.
Vielen ist nicht bewußt, wie schnell ein Kaufvertrag zu Stande kommt. Sobald Sie einen Verkäufer telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und übermitteln „Ich bin an dem Gegenstand interessiert und möchte es zu dem Preis kaufen.” und der Verkäufer dies mit einem „Ok“ erwidert, ist der Vertrag wirksam abgeschlossen. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Verkäufer abschließen richtet sich der Vertragsschluss entweder nach den AGB des Verkäufers oder nach den allgemeinen Vorschriften des GBG zum Vertragsschluss.
In einem privaten Kaufvertrag sollte enthalten sein:
Der Vertrag sollte in zweifacher Ausfertigung erstellt werden, eine für jede Partei.
Vorlage für einen privaten Kaufvertrag
Privater
Kaufvertrag als PDF
Privater
Kaufvertrag als PDF-Formular zum Ausfüllen